Hausordnung – Nutzung des Parkplatzes des Internationalen Pressezentrums

1. Reglementarischer Rahmen

Der Kommunalrat der Stadt Brüssel hat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2016 den Erlass SJ/J 17.613/G – Private Bewachung rund um den Rat der Europäischen Union (EUROPA-Gebäude) – Personenkontrolle auf der öffentlichen Straße – Abgrenzung der Sicherheitsperimeter – Polizeiordnung verabschiedet. 

Dieser Erlass bestimmt, dass in dem Perimeter, der in Artikel 1, §1 des Erlasses bestimmt wird und in welchem sich auch das Gebäude Residence Palace befindet, eine Zugangskontrolle von der Firma Securitas NV zugunsten des Rates der Europäischen Union ausgeübt werden darf. 

Artikel 1, §2 besagt, dass die Zufahrt zu diesem Bereich den Fahrzeugen gestattet wird, die über eine gültige Zugangsberechtigung verfügen, unter anderem für die Benutzer und Besucher des Residence Palace - Internationales Pressezentrums (IPZ). 

Das Personal der beauftragten Bewachungsfirma oder des internen Bewachungsdienstes des Rates der Europäischen Union wird ermächtigt, Aufsichtstätigkeiten auszuüben und den Besitz einer gültigen Zufahrtsberechtigung für die Fahrzeuge zu kontrollieren. 

Diese Maßnahme gilt für alle Werktage normaler Aktivität des Rates der Europäischen Union, sowie anlässlich besonderer Ereignisse. 

Anlässlich von Ereignissen, die besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern, auf der Grundlage der Entwicklung einer allgemeinen oder besonderen Bedrohung und der Entscheidung, die von den zuständigen Behörden getroffen wird, und unter dem Aufgebot der Polizei, wird Fahrzeugen, die nicht über eine gültige Zufahrtsberechtigung verfügen, die Zufahrt zu diesem Bereich verboten, wobei dem Personal der Bewachungsfirma gestattet wird, Aufsichtstätigkeiten auszuüben und den Besitz der gültigen Zufahrtsberechtigung für die Fahrzeuge zu kontrollieren, um die Polizeibeamten zu unterstützen.

2. Anwendung der Bestimmungen dieses Erlasses auf Mieter der Räume im IPZ

2.1. Häufige Nutzung des Parkplatzes des IPZ

Mieter, die den Parkplatz des IPZ regelmäßig nutzen wollen, erhalten auf Antrag beim IPZ und nach der Registrierung vom IPZ eine Zufahrtsberechtigung. Es handelt sich um eine persönliche Zufahrtsberechtigung unter Angabe des Kennzeichens des Fahrzeugs. Dieser Ausweis wird nach der Unterzeichnung einer Erklärung ausgestellt, in welcher der Betroffene erklärt, die korrekte und persönliche Anwendung der Zufahrtsberechtigung zu gewährleisten, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass mit der Zufahrtsberechtigung ein persönlicher Zutritt zu der Sicherheitszone gewährt wird, in welcher sich das IPZ befindet.  Jeder Verlust oder Diebstahl der Zufahrtsberechtigung muss dem Verantwortlichen des IPZ unmittelbar gemeldet werden.

2.2. Gelegentliche Nutzung des Parkplatzes des IPZ

Jede gelegentliche Nutzung des Parkplatzes des IPZ muss spätestens zwei Tage vor der Nutzung beim IPZ registriert werden, unter Angabe der Identität des Nutzers und des Kennzeichens des Fahrzeugs, für das die Zufahrt beantragt wird. Das hierfür vorgesehene Antragsformular muss an security@residencepalace.be gesandt werden. 

3. Parkplatzeinrichtungen für Gäste

Mieter oder Kunden, die einen Parkplatz für einen Gast reservieren möchten, sind verpflichtet, dies spätestens zwei Tage vor dem Besuch mithilfe des entsprechenden Antragsformulars per E-Mail an security@residencepalace.be zu erledigen.

Der Antrag wird beim IPZ registriert, unter Angabe der Identität des Gastes/der Gäste und des Kennzeichens des Fahrzeugs, für das ein Parkplatz reserviert wird. Der Mieter oder Kunde unterzeichnet mit der Registrierung die Erklärung, der entsprechend er sich bewusst ist, dass er einen externen Besucher, auf seine Verantwortung, Zutritt zu der Sicherheitszone gewährt, in der sich das IPZ befindet.  In dieser Eigenschaft ist er außerdem der verantwortliche Ansprechpartner für den Sicherheitsdienst, der die Zutrittskontrolle vornimmt.

4. Gäste, die mit dem Taxi bis zum Eingang des IPZ gebracht werden

Gäste, die mit dem Taxi bis zum Eingang des IPZ gebracht werden, müssen vorab angemeldet werden. Diese Anmeldung erfolgt mithilfe des entsprechenden Antragsformulars, das per E-Mail an security@residencepalace.be zu richten ist. Diese Registrierung enthält die Identität des Antragstellers, die Identität des Gastes, sowie die voraussichtliche Ankunftszeit. Nur Taxis mit einem offiziellen Taxikennzeichen (T xxx – 1 TX – 2 TX) werden zugelassen.

Der Antragsteller ist der verantwortliche Ansprechpartner gegenüber dem mit der die Zugangskontrolle beauftragten Sicherheitsdienst. 

5. Lieferungen

Mieter oder Kunden, die eine Lieferung erwarten, bei welcher die Zufahrt eines Fahrzeugs zum Parkplatz des IPZ erforderlich ist, müssen dies vorab an security@residencepalace.be dem IPC melden. Diese Registrierung enthält das Kennzeichen des Fahrzeugs, mit dem die Ware geliefert wird, und gegebenenfalls die Identität des Fahrers. Die Person, die diese Lieferung angemeldet hat, ist gegenüber dem mit der die Zugangskontrolle beauftragten Sicherheitsdienst der verantwortliche Ansprechpartner. 

6. Außerordentliche oder unvorhergesehene Zufahrt zum Parkplatz des IPZ

Unter außerordentlichen Umständen kann eine Registrierung eines Besuchers, der den Parkplatz nutzen möchte, eines Taxis oder eines Lieferantenfahrzeugs per E-Mail an security@residencepalace.be dem IPZ gemeldet werden.  Auf diese Registrierung bleiben die Bestimmungen der Punkte 3 bis 5 uneingeschränkt anwendbar.  Der Antragsteller gegenüber dem mit der die Zugangskontrolle beauftragten Sicherheitsdienst der verantwortliche Ansprechpartner.